Nachhaltigkeit
1. Aufrechterhaltung von Ethikbewusstsein und Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
1. Aufrechterhaltung eines ethischen Bewusstseins
- Lieferanten sollten hohe ethische Standards wahren und mit gesundem Menschenverstand sowie Verantwortungsbewusstsein handeln.
2. Sicherstellung der Compliance
- In dem Bewusstsein, dass die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Kern unternehmerischer Verantwortung gehört, sollten Lieferanten alle relevanten Gesetze und Vorschriften der Länder und Regionen einhalten, in denen sie tätig sind.
- Lieferanten sollten ein System zur Meldung von Compliance-Verstößen, einschließlich Gesetzes- und Regelverstößen, sicherstellen und Untersuchungen unter Wahrung der Anonymität von Hinweisgebern unverzüglich durchführen. Lieferanten müssen die Privatsphäre von Hinweisgebern und an Untersuchungen beteiligten Personen schützen und dürfen diese nicht benachteiligen.
2. Achtung der Menschenrechte
1. Achtung der Menschenrechte
- Lieferanten sollten in jeder Situation klar erkennbar die Menschenrechte sowie die Würde des Menschen respektieren.
- Lieferanten sollten die in den jeweiligen Ländern und Regionen geltenden Menschenrechtsgesetze und -vorschriften einhalten und im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards handeln
- Lieferanten sollten die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte erkennen und von Geschäften, Partnerschaften oder anderen Kooperationen mit Unternehmen oder Organisationen Abstand nehmen, die Menschenrechte verletzen oder zu deren Verletzung beitragen.
2. Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel
- Lieferanten dürfen unter keinen Umständen Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Menschenhandel dulden – ebenso wenig entsprechende Aktivitäten innerhalb ihrer Lieferketten.
3. Verbot von Diskriminierung
- Lieferanten dürfen unter keinen Umständen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Geburtsort, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder anderer persönlicher Merkmale diskriminieren.
4. Verbot von Belästigung
- Lieferanten dürfen keinerlei Form von Belästigung dulden, einschließlich Machtmissbrauch und sexueller Belästigung.
5. Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften
- Lieferanten sollten die Rechte und Kulturen indigener sowie lokaler Gemeinschaften respektieren und deren Rechte gemäß nationalen und lokalen Gesetzen sowie internationalen Vereinbarungen schützen.
3. Umweltbelange
1. Schutz der globalen Umwelt und Vermeidung von Umweltverschmutzung
- Lieferanten sollten zur Lösung von Umweltproblemen wie der globalen Erwärmung beitragen, gefährliche Abfälle und Schadstoffe reduzieren und ordnungsgemäß entsorgen sowie Luft-, Wasser-, Meeres- und Bodenverschmutzung vermeiden.
2. Maßnahmen gegen den Klimawandel
- Lieferanten sollten in ihren Geschäftstätigkeiten aktiv Maßnahmen fördern, wie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Verbesserung der Energieeffizienz, um die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern und zu einer dekarbonisierten Gesellschaft beizutragen.
3. Ressourcenschonung
- Lieferanten sollten nachhaltige Produkte und Dienstleistungen fördern, indem sie begrenzte Ressourcen – einschließlich Wasser- und Waldressourcen – effizient nutzen, Ressourcen schonen, Abfälle reduzieren, Wasser sparen und Recycling fördern.
4. Biodiversität
- In Anerkennung dessen, dass Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf die Biodiversität haben können, sollten Lieferanten Aktivitäten fördern, die den Schutz der Biodiversität berücksichtigen.
5. Einhaltung umweltbezogener Gesetze und Vorschriften
- Lieferanten sollten ihre Geschäftstätigkeit unter Einhaltung aller umweltrelevanten Gesetze, Vorschriften, Regeln und Vereinbarungen der jeweiligen Länder und Regionen ausüben, einschließlich Regelungen zu chemischen Stoffen. Lieferanten sollten außerdem alle Beteiligten ihrer Lieferkette dazu verpflichten, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen.
4. Arbeits- und Gesundheitsschutz
1. Faire Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Behandlung
- Lieferanten sollten die Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder und Regionen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten und ein Arbeitsumfeld schaffen, das Gesundheit und Sicherheit berücksichtigt. Lieferanten sollten an der Einrichtung und angemessenen Umsetzung fairer Personal- und Vergütungssysteme arbeiten.
- Um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung in allen Fällen gilt, sollten Lieferanten die Beschäftigungs- und Arbeitsgesetze sowie Vorschriften der jeweiligen Länder und Regionen einhalten. Lieferanten sollten bei Löhnen, Arbeitszeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen keine Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Glauben, sozialem Status oder ähnlichen Faktoren vornehmen.
- Hinsichtlich der Arbeitszeiten sollten Lieferanten nicht nur die gesetzlichen Vorgaben einhalten, sondern auch darauf hinwirken, übermäßige Arbeitszeiten zu reduzieren.
- In Bezug auf Löhne sollten Lieferanten nicht nur den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, sondern möglichst einen existenzsichernden Lohn, der über dem Mindestlohn liegt.
- Unter Achtung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Tarifverhandlungen gemäß den Gesetzen und Vorschriften der jeweiligen Länder und Regionen sollten Lieferanten faire Arbeitsbedingungen schaffen und sowohl das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden als auch das nachhaltige Wachstum ihres Unternehmens fördern.
5. Sicherheit und Qualität
1. Gewährleistung von Sicherheit und Qualität
- Lieferanten sollten die Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder und Regionen bezüglich Sicherheit und Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen einhalten und Produkte sowie Dienstleistungen bereitstellen, die sowohl ihren eigenen Qualitätsstandards als auch denen ihrer Kunden entsprechen.
2. Bereitstellung von Sicherheits- und Qualitätsinformationen
- Lieferanten sollten alle erforderlichen Informationen zur Sicherheit und Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen angemessen bereitstellen.
3. Geschäftskontinuität
- Lieferanten sollten operative Systeme, beispielsweise Business-Continuity-Pläne (BCP), etablieren, um auf mögliche Unterbrechungen der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Risiken wie Naturkatastrophen vorbereitet zu sein.
6. Faire Geschäftspraktike
1. Faire und freie Transaktionen
- Lieferanten sollten alle kartellrechtlichen Gesetze und Vorschriften zur fairen und freien Wettbewerbs- und Handelspraxis in den Ländern und Regionen einhalten, in denen sie tätig sind, und keine Handlungen vornehmen, die als Verstoß interpretiert werden könnten.
2. Einhaltung von Import- und Exportvorschriften
- Lieferanten sollten bei Import und Export von Produkten und Dienstleistungen alle geltenden Gesetze und Vorschriften der jeweiligen Länder und Regionen einhalten.
- Um sicherzustellen, dass keine Produkte, Teile, Materialien oder Informationen exportiert werden, die den internationalen Frieden und die Sicherheit gefährden könnten, sollten Lieferanten sorgfältig prüfen, ob diese zu Waffen umfunktioniert oder in eingeschränkte Regionen exportiert werden könnten, und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
3. Verantwortungsvolle Beschaffung
- In dem Bewusstsein, dass ihre Geschäftstätigkeit auf den Leistungen zahlreicher Unternehmen und Personen entlang der Lieferkette basiert, sollten Lieferanten verantwortungsvolle Beschaffung betreiben und sich um faire und integre Geschäftsbeziehungen bemühen.
- Lieferanten sollten Materialien unter Berücksichtigung von Konfliktmineralien, Holz- und Papierprodukten sowie anderen Rohstoffen beschaffen, die soziale Probleme wie Menschenrechtsverletzungen oder Umweltprobleme verursachen können, und sich um die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Rohstoffe bemühen.
4. Verbot persönlicher Interessenkonflikte
- Führungskräfte und Mitarbeitende von Lieferanten dürfen ihre berufliche Position oder Autorität nicht missbrauchen oder gegen berufliche Pflichten handeln, um persönliche Interessen zu fördern oder gegen die Interessen ihres Unternehmens zu handeln.
5. Verbot von Insiderhandel
- Führungskräfte und Mitarbeitende von Lieferanten sollten alle wesentlichen Informationen im Einklang mit den Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien der jeweiligen Länder und Regionen behandeln und den Sinn und Zweck von Insiderhandelsregelungen verstehen. Sie sollten keine Aktiengeschäfte oder ähnliche Transaktionen tätigen, wenn sie über nicht öffentliche Informationen ihres eigenen oder eines anderen Unternehmens verfügen.
6. Verhinderung von Bestechung und Korruption
- Lieferanten sollten alle Handlungen unterlassen, die gegen die Gesetze und Vorschriften eines Landes oder einer Region verstoßen, wie etwa das Anbieten von Bestechungsgeldern, Geschenken oder unangemessener Unterhaltung an Amtsträger oder vergleichbare Personen im In- und Ausland.
- Lieferanten sollten Geschäftspartnern keine übermäßigen Geschenke oder Bewirtungen gewähren.
7. Verbot der Beteiligung an organisierter Kriminalität
- Lieferanten dürfen sich nicht an organisierter Kriminalität wie Terrorismus, Drogenhandel oder Geldwäsche beteiligen.
7. Informationssicherheit
1. Respekt und Nutzung geistigen Eigentums
- Lieferanten sollten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Wert des geistigen Eigentums ihres Unternehmens angemessen zu bewerten und Rechte an Erfindungen, Ideen, Designs usw., die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen, zu schützen, diese Rechte zügig zu sichern und angemessen zu nutzen.
- Lieferanten sollten das geistige Eigentum Dritter respektieren und Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen solcher Rechte bei Forschung, Entwicklung, Verkauf oder anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit ihren Produkten und Technologien zu vermeiden.
2. Schutz vor Cyberangriffen
- Lieferanten sollten den Zugriff auf Informationssysteme – einschließlich vertraulicher und personenbezogener Informationen – streng kontrollieren und Informationen gemäß internen Richtlinien handhaben, um unbefugten Zugriff, Manipulation, Offenlegung, Verlust, Zerstörung oder Nutzungsstörungen zu verhindern.
- Lieferanten sollten alle angemessenen Maßnahmen treffen, um ausreichenden Schutz vor Cyberangriffen und anderen Bedrohungen in Computernetzwerken zu gewährleisten und mögliche Schäden zu minimieren.
- Lieferanten sollten ihre Sicherheitsmaßnahmen und Reaktionssysteme im Falle von Vorfällen im Bereich Informationssicherheit kontinuierlich überprüfen.
3. Umgang mit vertraulichen Informationen
- Lieferanten sollten vertrauliche Informationen sorgfältig verwalten, um deren Weitergabe an Dritte zu verhindern. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für legitime geschäftliche Zwecke verwendet werden.
- Vertrauliche Informationen, die von Dritten offengelegt werden, sollten mit derselben Sorgfalt behandelt werden wie eigene vertrauliche Informationen.
- Lieferanten dürfen weder eine unbefugte Offenlegung solcher Informationen zulassen noch diese entgegen festgelegter Verfahren offenlegen. Ebenso dürfen sie keine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Zwecks oder Einsicht durch nicht autorisierte Personen dulden.
4. Schutz personenbezogener Daten
- Personenbezogene Daten im Besitz von Lieferanten sollten streng geschützt und ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus dürfen solche Informationen – sofern keine rechtliche Grundlage besteht – ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht an Dritte weitergegeben werden.
8. Teilnahme an und Beitrag zu lokalen Gemeinschaften
1. Respekt vor lokalen Kulturen usw.
- Lieferanten sollten ihre Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung lokaler Kulturen und Traditionen ausüben und durch ihre Aktivitäten zur Entwicklung der lokalen Gesellschaft beitragen.
9. Informationsoffenlegung
1. Angemessene Informationsoffenlegung
Lieferanten sollten die Transparenz ihrer Geschäftstätigkeiten erhöhen, indem sie die von der Gesellschaft geforderten Unternehmensinformationen rechtzeitig und korrekt sowie im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften der jeweiligen Länder und Regionen offenlegen.

