Balkonkraftwerk – Eigener Strom vom Balkon
Häufige Fragen zum Balkonkraftwerk
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke wurden in den letzten Jahren deutlich vereinfacht. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- 0 % Mehrwertsteuer seit Januar 2023 auf alle Balkonkraftwerke bis 800 W Einspeiseleistung
- 800 W Einspeisegrenze – seit 2024 dürfen Balkonkraftwerke bis zu 800 W AC ins Netz einspeisen (vorher 600 W)
- Vereinfachte Anmeldung – nur noch Registrierung im Marktstammdatenregister nötig, keine Anmeldung beim Netzbetreiber
- Privilegierte bauliche Veränderung – seit der WEG-Reform 2024 dürfen Vermieter und WEGs die Installation nicht mehr grundlos ablehnen
- Kommunale Förderung – viele Städte und Gemeinden bezuschussen Balkonkraftwerke mit 50–200 €. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune
- Schuko-Stecker erlaubt – der Anschluss über eine normale Haushaltssteckdose ist seit 2024 offiziell zulässig
Sie haben Fragen zur Förderung in Ihrer Region oder zur Installation? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne individuell.
